Beiträge
Im Rahmen der Daseinsvorsorge sind die Gemeinden verpflichtet, Einrichtungen zur öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung bereitzustellen. Die Mitgliedsgemeinden haben diese Aufgaben auf den jeweiligen Zweckverband übertragen. Im Rahmen der Betriebsführerschaft übergab der Zweckverband zur Wasserversorgung der Ampergruppe diese Aufgabe wiederum dem Amperverband.
Zur Deckung des Investitionsaufwandes zur Herstellung der öffentlichen Einrichtungen (Kläranlage, Kanäle, Wasserleitungen, Hochbehälter usw.) erheben wir daher von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten einen Beitrag. Er knüpft an den Vorteil an, der dem Einzelnen aus der Möglichkeit erwächst, die öffentliche Be- und Entwässerungseinrichtung in Anspruch zu nehmen.
Maßgebend für die Berechnung des Beitrages sind die Beitrags- und Gebührensatzungen des Amperverbandes und des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Ampergruppe in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die Beiträge betragen zurzeit:
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