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Gebühren

 

Zur Deckung der Kosten für Betrieb und Unterhalt der Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtung erheben wir von den Benutzern eine Wasserverbrauchs- und Abwassergebühr. Diese berechnen sich nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch bzw. dem Frischwassermaßstab. Die Gebühren sind also das Entgelt für tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen des Verbandes. Sie betragen ab dem 01.01.2011:

  • Abwasser: 1,28 EUR/m³
    (ohne MwSt)
  • Trinkwasser: 1,05 EUR/m³
    (zzgl. 7% MwSt)
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung ortsfester Wasserzähler in Abhängigkeit der
Nenngröße QN
2,5 m³/h 3,00 € je Monat
6,0 m³/h 4,20 € je Monat
10 m³/h 5,80 € je Monat
15 m³/h 9,00 € je Monat
25 m³/h 10,50 € je Monat
40 m³/h 13,00 € je Monat
60 m³/h 20,00 € je Monat
150 m³/h 23,00 € je Monat
250 m³/h 37,00 € je Monat
Bei der Verwendung ortsfester Wasserverbundzähler der
Nenngröße QN
15 m³/h 22,00 € je Monat
40 m³/h 26,00 € je Monat
60 m³/h 31,00 € je Monat
150 m³/h 51,00 € je Monat
250 m³/h 69,00 € je Monat

Aktuelles

01. Februar 2012
Bundesgesundheitsministerium und Umweltbundesamt melden hohe Trinkwasserqualität in Bayern
 
25. Januar 2011
Schmutzwasserentsorgung über Kleinkläranlagen Auszahlung der Förderpauschalen
 
25. Januar 2011
Schmutzwasserentsorgung über Kleinkläranlagen Neue Förderrichtlinien RZKKA 2010 seit 01.01.2011

 
16. Dezember 2009
Bürgerinformation zur Grundstücksentwässerung
 

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