Wasserversorgung:
0172-8991272 *
Notruf für die Stadt Olching und den Stadtteil Puchheim-Bahnhof sowie die Gemeinden Alling, Eichenau und Gröbenzell

Abwasserentsorgung:
0172-8305975 *
Notruf für die Große Kreisstadt Germering, die Städte Olching und Puchheim sowie die Gemeinden Alling, Eichenau, Gauting(nur Bereich Sonderflughafen Oberpfaffenhofen), Krailing (nur mit Gewerbegebiet KIM), Gilching, Gröbenzell, Maisach und Weßling

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Schutz gegen Rückstau

Die öffentlichen Kanäle im Verbandsgebiet des AmperVerbandes (AV) werden regelmäßig untersucht, gereinigt und gewartet. Festgestellte Schäden werden so schnell als möglich behoben. Dennoch muss damit gerechnet werden, dass die privaten Grundstücksentwässerungsanlagen zeitweise einem Rückstau aus dem öffentlichen Kanal ausgesetzt sein können.

Was sind die Ursachen eines Rückstaus?

  • Starke Regenfälle, die das Kanalnetz zeitweise überlasten.
  • Unerlaubte Einleitung von Grund- oder Oberflächenwasser.
  • Überstauung von Pumpwerken.
  • Schäden an der Kanalisation.
  • Reinigung der Kanalisation mit Hochdruckspülfahrzeugen.
  • Temporäre Absperrung der Kanalisation mit Rohrdichtkissen für die TV-Befahrung.

Was kann passieren?

Tritt einer der oben genannten Gründe auf, sucht sich das aufgestaute Schmutzwasser den Weg über die Entwässerungsleitungen des Hauses. Die Folge? Das Schmutzwasser kann durch Bodenabläufe, Waschbecken oder WCs in das Gebäude zurückdrücken. Im schlimmsten Fall droht der ungehinderte Austritt von Schmutzwasser. Oft kommt es dazu, dass tiefer gelegene Räume wie Keller als erstes überflutet werden.

Was können Sie dagegen tun?

Als Hauseigentümer haben Sie die Pflicht, Ihre Grundstücksentwässerungsanlage eigenverantwortlich gegen Rückstau zu schützen (§9 Abs. 4 und 5 der Entwässerungssatzung des AV). Das bedeutet, eine Rückstausicherung ist unumgänglich! Der AV empfiehlt diese bereits beim Bau des Hauses. Welche Rückstausicherung (Hebeanlage oder Rückstauverschluss) im Einzelfall die beste Lösung ist, entscheidet der Fachplaner bei Erstellung der Entwässerungspläne.

Rückstauverschluss

Ein Rückstauverschluss lässt das Schmutzwasser zwar in Strömungsrichtung abfließen, versperrt diesem aber den Rückweg durch ein selbsttätiges Schließen bei Rückstau. Der Weg wird erst wieder freigegeben, wenn das Wasser von außen nicht mehr gegen den Verschluss drückt. Wichtig: Rückstauverschlüsse dürfen niemals als zentrale Absicherung eines Gebäudes mit oberhalb der Rückstauebene installierten Entwässerungsgegenständen eingesetzt werden, weil es so im Rückstaufall zur Überflutung des Gebäudes durch nicht abfließendes Schmutzwasser kommen kann (DIN 1986-100).

Rückstauverschluss

Abwasserhebeanlage

Abwasserhebeanlagen sind automatische Systeme, die Schmutzwasser auf eine höhere Ebene befördern und dann ohne Rückstau ableiten. Um das Wasser nach oben zu transportieren, kommt eine Pumpe zum Einsatz, die bei Bedarf das Wasser ansaugt und zum Hauptrohr transportiert, von wo es wiederum in die Kanalisation geleitet wird.

Abwasserhebeanlage

Ganz wichtig:

Der Einbau alleine reicht nicht aus!

Rückstauverschlüsse müssen regelmäßig (i.d.R. halbjährlich) gewartet werden. Hebeanlagen mindestens einmal im Jahr.

Wir empfehlen, für die regelmäßig durchzuführenden Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten einen Wartungsvertrag mit einem Installationsfachbetrieb abzuschließen.